Ferienwohnungen: Das rechte und linke Rosenhaus
1.
Die Hahnsche Gutsmanufaktur GbR – Verena und Hubertus Hahn (nachfolgend Vermieter genannt) überlässt Dritten (nachfolgend Gast genannt) Ferienwohnungen/Ferienzimmer auf ihrem Grundstück zum Zwecke der Beherbergung und erhält für die Überlassung der Ferienwohnung/Ferienzimmer ein Beherbergungsentgelt in der vertraglich vereinbarten Höhe. Für den insoweit zustande kommenden Beherbergungsvertrag gelten die nachfolgenden allgemeinen Vermietungsbedingungen. Diese allgemeinen Vermietungsbedingungen gehen etwa gleichzeitig infolge der Inanspruchnahme unterschiedlicher Vermittlungsplattformen / Vermittlungsmedien übermittelten weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten also widerstreitende Angaben vorhanden sein, so gelten ausschließlich bzw. vorrangig die Regelungen dieser allgemeinen Vermietungsbestimmungen. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Mieter bestellt und die Bereitstellung durch den Vermieter bestätigt worden ist. Die Bestätigung bedarf der Schriftform.
2.
Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet, auch wenn die von ihm gemietete Wohnung nicht in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch bei teilweiser Nichtinanspruchnahme. Die Stornierungskosten betragen 20% des vereinbarten Mietzinses, wenn bis 14 Tage vor Anreise der Gast die Reise storniert. Der Vermieter verpflichtet sich die freigestellte Wohnung baldmöglichst zu vermieten. Der daraus erzielte Erlös ist mit der Schadenersatzsumme zu verrechnen.
Bei vorzeitiger Abreise vor Ende des Buchungszeitraumes ist der volle Beherbergungspreis zu entrichten, es sei denn, die vorzeitige Abreise begründet sich aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat. Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder einer vergleichbaren Versicherung, die im Falle einer begründeten Stornierungsnotwendigkeit die aufzuwendenden Beherbergungskosten erstattet bzw. übernimmt.
3.
Die Mietzahlung erfolgt im Voraus. Hierbei sind 20% des Mietzinses bei Vertragsabschluss, der Restbetrag von 80% bis spätestens 1 Woche vor Anreise zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor den Vertrag zu stornieren bzw. die Nutzung der Wohnung zu verwehren, wenn der Mietzins bis zum vereinbarten Tag der Anreise nicht eingegangen ist.
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die Nebenkosten ein, also die Erstausstattung an Bettwäsche, Dusch- und Handtüchern, Pkw-Stellplatz, Fahrradunterstand, Strom- und Wasserverbrauch, Heizkosten, Abwasser. Die Preise gelten pro Wohnung und Nacht; hierbei sind die angegebenen maximalen Belegungszahlen zu berücksichtigen. Eine Überbelegung ist nicht möglich bzw. in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vermieters nur bei angemessener Erhöhung des Zimmerpreises möglich.
4.
Der Mietzins gilt nur für die im Mietvertrag genannte Personenzahl.
5.
Am Anreisetag steht dem Mieter die Wohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10.00 Uhr geräumt sein.
6.
Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung sowie das Inventar mit gebührender Sorgfalt zu behandeln.
Der Gast und/oder seine Begleitpersonen haften gegenüber dem Vermieter für schuldhaft verursachte Schäden. Der Vermieter haftet gegenüber dem Gast und/oder seinen Begleitpersonen nicht für unterbliebene bzw. unmöglich gewordene Leistungserbringung im Falle höherer Gewalt. Im Übrigen haften Vermieter und Gast auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Jeder Verstoß oder jede Zuwiderhandlung des Gastes gegen die vertraglichen Bestimmungen, insbesondere diese allgemeinen Vermietungsbedingungen, berechtigt den Vermieter zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages. Die Vergütungsverpflichtung des Gastes gegenüber dem Vermieter in einem solchen Fall bleibt unberührt.
7.
Im Schadensfalle hat der Mieter den Vermieter über Art und Umfang bis zum Tag der Abreise zu informieren. Bei Schäden, welche die Sicherheit beeinträchtigen könnten und daher sofort behoben werden müssen oder aber Schäden, welche die Wohnqualität in einem mehr als zumutbaren Maß beeinträchtigen, ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter ist nicht befugt, im Schadensfalle, eigenmächtig Reparaturen oder Nachbesserungen vorzunehmen.
8.
Der Betrag der Endreinigung ist zuzüglich zum Mietzins zu entrichten. Nicht enthalten sind die Kosten, die der Beseitigung grober Verunreinigungen dienen, die ein normale Maß übersteigen. Der Vermieter wird in diesem Fall die tatsächlichen Zusatzkosten vom Mieter nachfordern.
9.
Rauchen ist innerhalb des Hauses untersagt.
10.
Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Eine Ausnahme bedarf in jedem Fall der Genehmigung des Vermieters.
11.
Erfüllungsort für die wechselseitigen Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag ist Liepen; Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Waren (Müritz), soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig und möglich ist. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen und Regelungen dieser allgemeinen Vermietungsbestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.
Liepen, Dezember 2018